Der Leitfaden ist im Jahr 2006 entstanden. Da die in 2011 durchgeführte Überarbeitung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auf Grundlage der Aussagen dieses Leitfadens stattgefunden hat und die grundsätzlichen Aussagen zur Konzeption eines Angebots, das Videos in Deutscher Gebärdensprache enthält technikunabhängig formuliert sind, ist der Leitfaden weiterhin aktuell. In der BITV 2.0 finden sich die technischen Eckpunkte des Leitfadens in verkürzter Form wieder. Daher ist der Leitfaden eine gute Ergänzung zum Verständnis der in der Anlage 2 Teil 1 der BITV 2.0 formulierten Anforderungen an Webangebote des Bundes.Trotzdem führen einige Verweise innerhalb des Leitfadens noch auf die BITV-Version von 2002. Dies ist beibehalten worden, da aktuell in 2012 noch für einige Angebote des Bundes Übergangsfristen laufen und viele Bundesländer sich aktuell noch auf diese erste BITV-Version beziehen.
Entscheider, die wissen möchten, was beim Einsatz von Gebärdensprach-Filmen im Rahmen der barrierefreien Gestaltung eines Webangebots zu beachten ist, sollten mindestens die folgenden Abschnitte lesen:
Personen, die Webangebote technisch betreuen und wissen möchten, welche technischen Einzelheiten beim Einsatz von Gebärdensprachfilmen im Web-Angebot zu beachten ist, sollten mindestens die folgenden Abschnitte des Leitfadens lesen:
Der vollständige Leitfaden steht in verschiedenen Formaten bereit:
Das PDF-Dokument ist mit Tags erstellt worden, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Eine barrierefreie Version des Leitfadens steht im HTML-Format zur Verfügung. Die einzelnen Abschnitte können über die folgende Übersicht erreicht werden.
Seite 2 von 15 Alle Seiten