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Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen

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  1. Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
  2. Hinweise zum Lesen des Leitfadens
  3. Einleitung (angezeigt)
  4. Die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit
  5. Die Produktion eines Gebärdensprach-Films im Überblick
  6. Der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
  7. Auswahl von Texten
  8. Die Übersetzung von Schriftsprache in die Gebärdensprache
  9. Die Gebärdensprach-Filme
  10. Die Gebärdensprach-Darsteller
  11. Qualität von Gebärdensprach-Filmen
  12. Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte
  13. Das Beispiel vom Deutschen Gehörlosen-Bund
  14. Zu guter Letzt
  15. Exkurs: Die Umfrage vom BMGS

Einleitung

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 27. April 2002 bekam das Thema Barrierefreiheit erstmals eine gesetzliche Grundlage. Die Barrierefreiheit soll die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen über denselben Zugangsweg sichern.

Zudem wurde mit dem BGG die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige und primäre Sprache für gehörlose Menschen anerkannt sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) eingeführt, die das Ziel hat, behinderten Menschen den Zugang zu Angeboten der Informationstechnik zu eröffnen oder zu erleichtern.

Doch trotz der oben genannten Vorschriften und der damit scheinbar eindeutigen Ausgangslage, herrscht bei der Umsetzung von barrierefreien Webseiten für gehörlose Bürger Verunsicherung. Ging man bislang davon aus, dass mit Ausnahme von der Ersetzung akustischer durch visuelle Inhalte keine weiteren Barrieren für Gehörlose existieren, so zeigt die Praxis ein anderes Bild.

Nicht nur die gesprochene Sprache, sondern auch die schriftliche Sprache, die so genannte Schriftsprache, ist für viele gehörlose Menschen ein Hindernis, welches sie in der Regel nicht überwinden können. In Hinblick auf die heutige Informationsgesellschaft mag diese sprachliche Barriere zunächst fatal klingen, doch neue Technologien, wie bspw. das Internet versprechen Abhilfe - zumindest sofern diese standardgerecht eingesetzt wird. An diesem Punkt setzt die BITV an.

In Bezug auf die Bedürfnisse gehörloser Menschen gibt sie allerdings nur vage Hinweise. Gebärdensprache wird explizit lediglich in Anlage 2 der BITV genannt. Wie aber der Einsatz von Gebärdensprache in den neuen Medien konkret geregelt werden soll, ist in der BITV nicht zu finden. Somit beseitigt die BITV nur einen kleinen Teil der Barrieren gehörloser Menschen.

Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe" von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe") im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) gemeinsam mit dem DGB (Deutscher Gehörlosenbund e.V.) ein Projekt umgesetzt: das BIMM-Projekt ("Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen"-Projekt). Das BIMM-Projekt hat sich speziell auf das Auffinden von Lösungsansätzen zur Beseitigung von Barrieren für gehörlose Menschen in multimedialen Anwendungen konzentriert. Der vorliegende Leitfaden ist Ergebnis dieses Projekts.

Das Ziel dieses Leitfadens ist es, potentiellen Auftraggebern mögliche Ängste und Unsicherheiten gegenüber einem Einsatz von Gebärdensprache zu nehmen und ihnen gleichzeitig eine Hilfestellung für einen angemessenen Einsatz von Gebärdensprache an die Hand zu geben.

Auch wenn generell der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen auf allen Geräten mit einer grafischen Oberfläche denkbar ist, liegt aufgrund der bereits vorliegenden Erfahrungen der Schwerpunkt des Leitfadens auf dem Einsatz von Gebärdensprach-Filmen im Internet:

Begleitend zum Leitfaden wurde im Rahmen des BIMM-Projekts eine neue Website erstellt, die als vorbildlich für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen gelten kann. Diese Website ist unter http://www.dgs-im-job.de zu finden und stellt Informationen zum Thema "Hilfen zur Sicherung der Kommunikation gehörloser Menschen am Arbeitsplatz - Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und selbst organisierte Arbeitsassistenz" zur Verfügung.

Darüber hinaus ist es Anliegen des Leitfadens, vertiefende - über die eigentliche Produktion von Gebärdensprach-Filmen hinausgehende - Aspekte anzusprechen. Aspekte, die nicht weniger wichtig sind allerdings bereits lange vor oder weit nach der eigentlichen Erstellung und Einbindung von Gebärdensprach-Filmen liegen.

Selbstredend: Nicht alle Fragen zum Thema Gebärdensprach-Filme konnten gelöst werden, noch scheint dieses angesichts der Schnelllebigkeit von Internet und Multimedia, den Medien und der ihnen eigenen, dynamisch fortlaufenden Entwicklung je möglich. Wir sind jedoch sicher, Ihnen mit diesem Leitfaden dennoch wertvolle Hinweise geben zu können und so entscheidend zum zukünftigen Gelingen eines adäquaten Einsatzes von Gebärdensprach-Filmen beizutragen.

Zu guter Letzt bleiben wir Ihnen mit unseren Experten vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. erhalten und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Anmerkung:

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat im September 2003 ein kurzes Dokument herausgegeben, welches als Anleitung zeigen soll, wie man Gebärdensprache in das Internet hineinfügt (im PDF-Format in englischer Sprache Guidelines for making information accessible through sign language on the web).

Dieses Dokument war für die Erstellung dieses Leitfadens eine Hilfestellung. Einige Angaben wie bspw. die Bildfolge (mindestens 25 Bilder/Sekunde) wurden nahtlos übernommen. Die meisten Angaben im Leitfaden sind neu und gehen weit über das CEN-Dokument hinaus.

 

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