Welche Medien kommen für Gebärdensprache in Frage? Geht man nach der Barrierefreiheit, kann man festhalten, dass schlicht alle Medien, die eine graphische Oberfläche aufweisen, auch für Gebärdensprach-Filme in Frage kommen.
Hier denkt man sicher zunächst an Computer mit Internetanschluss oder DVD-/CD-Player. Aber auch mobile Geräte wie PDAs, Handys oder Smartphones sind Geräte, welche über eine grafische Oberfläche verfügen. Gleiches gilt für so genannte Kiosksysteme, welche in Form von Geldautomaten in Banken oder in Form von Informations-Konsolen in Kaufhäusern zu finden sind.
Alle genannten Geräte und auch solche, die einmal in Zukunft entwickelt werden, geben Informationen auch visuell wieder und kommen damit ebenfalls für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen in Frage. Demzufolge gilt die Forderung der BITV im Prinzip uneingeschränkt für die Verwendung von Gebärdensprach-Filmen in allen Medien.
Nach Wikipedia bezeichnet man Usability (Gebrauchstauglichkeit) als "den Eignungsgrad einer Sache oder eines Systems in Bezug auf seinen Verwendungszweck in einem bestimmten Benutzungskontext".
Im Zusammenhang mit Gebärdensprach-Filmen ergeben sich folgende Fragen:
Wenn man von Usability und auch von einer vollständigen Barrierefreiheit sprechen will, gilt es grundsätzlich zu gewährleisten, dass sich die Gebärdensprach-Filme auch in allen Browsern (bspw. Internet Explorer, Firefox, Mozilla oder Safari) öffnen und ansehen lassen. In der Regel kann man allerdings davon ausgehen, dass, wenn BITV-konform gearbeitet wird, auch die Anzeige der Gebärdensprach-Filme sicher gestellt ist.
Zur Frage der Usability gehört auch: Wo sind die Gebärdensprach-Filme eingebunden und wo finde ich diese wieder? Bei vielen existierenden Web-Angeboten mit Gebärdensprach-Filmen sind diese nicht ohne weiteres bzw. nicht ohne weitere Kenntnisse auffindbar.
Um gehörlosen Menschen die Suche nach Informationen in Gebärdensprache zu erleichtern, wurde daher ein einheitliches Symbol für Gebärdensprach-Filme mit einem hohen Wiedererkennungswert entwickelt. Dieses ist auf den Webseiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes hinterlegt worden und steht allen Anbietern frei und unentgeltlich zur Verfügung.
Für das Symbol gelten folgende Empfehlungen:
Neben einer klaren Kennzeichnung durch ein einheitliches Symbol und dessen eindeutiger Platzierung werden von gehörlosen Menschen statt vieler textbasierter Informationen mehr visuelle Elemente oder Hinweise gewünscht. Je mehr eine Webseite davon enthält, desto eher erfüllt sie die Anforderungen und entspricht sie den Bedürfnissen von Gehörlosen.
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