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Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen

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  1. Leitfaden für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen (angezeigt)
  2. Hinweise zum Lesen des Leitfadens
  3. Einleitung
  4. Die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit
  5. Die Produktion eines Gebärdensprach-Films im Überblick
  6. Der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen
  7. Auswahl von Texten
  8. Die Übersetzung von Schriftsprache in die Gebärdensprache
  9. Die Gebärdensprach-Filme
  10. Die Gebärdensprach-Darsteller
  11. Qualität von Gebärdensprach-Filmen
  12. Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte
  13. Das Beispiel vom Deutschen Gehörlosen-Bund
  14. Zu guter Letzt
  15. Exkurs: Die Umfrage vom BMGS

Grafik eines Gesprächs in DGSDie Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) gemeinsam mit dem Deutscher Gehörlosenbund e.V. (DGB) ein Projekt umgesetzt:

Das BIMM-Projekt: "Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen".

Das BIMM-Projekt hat sich speziell auf das Auffinden von Lösungsansätzen zur Beseitigung von Barrieren für gehörlose Menschen in multimedialen Anwendungen konzentriert. Der vorliegende Leitfaden ist Ergebnis dieses Projekts.


Stand des Leitfadens

Abbildung eines GebärdensprachdarstellersDer Leitfaden ist im Jahr 2006 entstanden. Da die in 2011 durchgeführte Überarbeitung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auf Grundlage der Aussagen dieses Leitfadens stattgefunden hat und die grundsätzlichen Aussagen zur Konzeption eines Angebots, das Videos in Deutscher Gebärdensprache enthält technikunabhängig formuliert sind, ist der Leitfaden weiterhin aktuell. In der BITV 2.0 finden sich die technischen Eckpunkte des Leitfadens in verkürzter Form wieder. Daher ist der Leitfaden eine gute Ergänzung zum Verständnis der in der Anlage 2 Teil 1 der BITV 2.0 formulierten Anforderungen an Webangebote des Bundes.Trotzdem führen einige Verweise innerhalb des Leitfadens noch auf die BITV-Version von 2002. Dies ist beibehalten worden, da aktuell in 2012 noch für einige Angebote des Bundes Übergangsfristen laufen und viele Bundesländer sich aktuell noch auf diese erste BITV-Version beziehen.

Leitfaden für Entscheider

Entscheider, die wissen möchten, was beim Einsatz von Gebärdensprach-Filmen im Rahmen der barrierefreien Gestaltung eines Webangebots zu beachten ist, sollten mindestens die folgenden Abschnitte lesen:

Leitfaden für Techniker

Personen, die Webangebote technisch betreuen und wissen möchten, welche technischen Einzelheiten beim Einsatz von Gebärdensprachfilmen im Web-Angebot zu beachten ist, sollten mindestens die folgenden Abschnitte des Leitfadens lesen:

Download des vollständigen Leitfadens

Der vollständige Leitfaden steht in verschiedenen Formaten bereit:

Das PDF-Dokument ist mit Tags erstellt worden, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Eine barrierefreie Version des Leitfadens steht im HTML-Format zur Verfügung. Die einzelnen Abschnitte können über die folgende Übersicht erreicht werden.


Einleitung

Mit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 27. April 2002 bekam das Thema Barrierefreiheit erstmals eine gesetzliche Grundlage. Die Barrierefreiheit soll die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen über denselben Zugangsweg sichern.

Zudem wurde mit dem BGG die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige und primäre Sprache für gehörlose Menschen anerkannt sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) eingeführt, die das Ziel hat, behinderten Menschen den Zugang zu Angeboten der Informationstechnik zu eröffnen oder zu erleichtern.

Doch trotz der oben genannten Vorschriften und der damit scheinbar eindeutigen Ausgangslage, herrscht bei der Umsetzung von barrierefreien Webseiten für gehörlose Bürger Verunsicherung. Ging man bislang davon aus, dass mit Ausnahme von der Ersetzung akustischer durch visuelle Inhalte keine weiteren Barrieren für Gehörlose existieren, so zeigt die Praxis ein anderes Bild.

Nicht nur die gesprochene Sprache, sondern auch die schriftliche Sprache, die so genannte Schriftsprache, ist für viele gehörlose Menschen ein Hindernis, welches sie in der Regel nicht überwinden können. In Hinblick auf die heutige Informationsgesellschaft mag diese sprachliche Barriere zunächst fatal klingen, doch neue Technologien, wie bspw. das Internet versprechen Abhilfe - zumindest sofern diese standardgerecht eingesetzt wird. An diesem Punkt setzt die BITV an.

In Bezug auf die Bedürfnisse gehörloser Menschen gibt sie allerdings nur vage Hinweise. Gebärdensprache wird explizit lediglich in Anlage 2 der BITV genannt. Wie aber der Einsatz von Gebärdensprache in den neuen Medien konkret geregelt werden soll, ist in der BITV nicht zu finden. Somit beseitigt die BITV nur einen kleinen Teil der Barrieren gehörloser Menschen.

Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe" von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe") im Rahmen des Projekts Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik (AbI) gemeinsam mit dem DGB (Deutscher Gehörlosenbund e.V.) ein Projekt umgesetzt: das BIMM-Projekt ("Barrierefreies Internet und Multimedia für gehörlose Menschen"-Projekt). Das BIMM-Projekt hat sich speziell auf das Auffinden von Lösungsansätzen zur Beseitigung von Barrieren für gehörlose Menschen in multimedialen Anwendungen konzentriert. Der vorliegende Leitfaden ist Ergebnis dieses Projekts.

Das Ziel dieses Leitfadens ist es, potentiellen Auftraggebern mögliche Ängste und Unsicherheiten gegenüber einem Einsatz von Gebärdensprache zu nehmen und ihnen gleichzeitig eine Hilfestellung für einen angemessenen Einsatz von Gebärdensprache an die Hand zu geben.

Auch wenn generell der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen auf allen Geräten mit einer grafischen Oberfläche denkbar ist, liegt aufgrund der bereits vorliegenden Erfahrungen der Schwerpunkt des Leitfadens auf dem Einsatz von Gebärdensprach-Filmen im Internet:

Begleitend zum Leitfaden wurde im Rahmen des BIMM-Projekts eine neue Website erstellt, die als vorbildlich für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen gelten kann. Diese Website ist unter http://www.dgs-im-job.de zu finden und stellt Informationen zum Thema "Hilfen zur Sicherung der Kommunikation gehörloser Menschen am Arbeitsplatz - Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und selbst organisierte Arbeitsassistenz" zur Verfügung.

Darüber hinaus ist es Anliegen des Leitfadens, vertiefende - über die eigentliche Produktion von Gebärdensprach-Filmen hinausgehende - Aspekte anzusprechen. Aspekte, die nicht weniger wichtig sind allerdings bereits lange vor oder weit nach der eigentlichen Erstellung und Einbindung von Gebärdensprach-Filmen liegen.

Selbstredend: Nicht alle Fragen zum Thema Gebärdensprach-Filme konnten gelöst werden, noch scheint dieses angesichts der Schnelllebigkeit von Internet und Multimedia, den Medien und der ihnen eigenen, dynamisch fortlaufenden Entwicklung je möglich. Wir sind jedoch sicher, Ihnen mit diesem Leitfaden dennoch wertvolle Hinweise geben zu können und so entscheidend zum zukünftigen Gelingen eines adäquaten Einsatzes von Gebärdensprach-Filmen beizutragen.

Zu guter Letzt bleiben wir Ihnen mit unseren Experten vom Deutschen Gehörlosen-Bund e.V. erhalten und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Anmerkung:

Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat im September 2003 ein kurzes Dokument herausgegeben, welches als Anleitung zeigen soll, wie man Gebärdensprache in das Internet hineinfügt (im PDF-Format in englischer Sprache Guidelines for making information accessible through sign language on the web).

Dieses Dokument war für die Erstellung dieses Leitfadens eine Hilfestellung. Einige Angaben wie bspw. die Bildfolge (mindestens 25 Bilder/Sekunde) wurden nahtlos übernommen. Die meisten Angaben im Leitfaden sind neu und gehen weit über das CEN-Dokument hinaus.


Die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit

Gesetzliche Grundlagen auf Bundesebene

Im Bundesgleichstellungsgesetz vom 1. Mai 2002 (BGG) ist eine Verpflichtung des Bundes zur Barrierefreiheit der eigenen Webangebote definiert. Nach § 11 Abs. 1 BGG müssen "Träger öffentlicher Gewalt" ihre Internetauftritte und grafischen Programmoberflächen so umsetzen, dass sie "von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können". Als Träger öffentlicher Gewalt gelten hierbei nach § 7 Abs. 1 BGG alle "Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" sowie Landesverwaltungen, die Bundesrecht ausüben.

Ferner wird im Gesetz für weitere Bestimmungen auf eine dem BGG folgende Verordnung verwiesen. Diese Verordnung, die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), trat am 17. Juli 2002 in Kraft. Sie beschreibt den Geltungsbereich, die einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen, die anzuwendenden Standards, Umsetzungsfristen und die Absicht einer Technikfolgenabschätzung. Hörbehinderte Menschen sind mit eingeschlossen.

Die Anlage 1 der BITV nennt die konkreten Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, damit eine Website als "barrierefrei" gelten kann. Bei genauerer Betrachtung der BITV-Anlage stellt man allerdings fest, dass der Einsatz von Gebärdensprache in der gesamten Anlage 1 nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es fehlen zudem Hinweise auf die Einbeziehung hörbehinderter Menschen insgesamt. Lediglich die Bedingung 1.4 nennt "Untertitel oder Audiobeschreibungen" als Alternative für Videos und Animationen, und die Bedingung 14.1 verpflichtet zum Einsatz der klarsten und einfachsten Sprache, die angemessen ist [Anmerkung AbI: Eine weitere Einbeziehung kann man in Anforderung 14 sehen, die fordert "Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern".]

Ziel der BITV ist es, jedem Anwender einen barrierefreien Zugang zu den Internetangeboten zu verschaffen. Kosten-Nutzen-Erwägungen spielen in diesem Zusammenhang in der BITV allgemein keine Rolle. Für die Gruppe der Gehörlosen ist die "angemessene Sprache" die Gebärdensprache, da sie den besten Zugang zu Inhalten über ihre Muttersprache ermöglicht. Diese Auffassung, dass Internetangebote, die barrierefrei im Sinne der BITV sein müssen, auch in Gebärdensprache bereit zu halten sind, kann aus der Anlage 2 zur BITV abgeleitet werden. Und zwar insofern, als die Anlage 2 die Aufgabe hat, technische Fachbegriffe, welche in der Verordnung verwendet werden, in Form eines Glossars zu erklären und dies (im Bereich der "Natürlichen Sprachen") neben Deutsch und der Blindenschrift ausdrücklich auch in Gebärdensprache zu erfolgen hat.

Gesetzliche Grundlagen auf Landesebene

Der Blick auf gleichwertige Gesetze in den einzelnen Bundesländern ergibt ein unausgewogenes Bild. So haben fast alle Bundesländer dem BGG entsprechende Landesgleichstellungsgesetze. Die Betrachtung der vorhandenen Gesetzeswerke zeigt, dass die Pflicht zum barrierefreien Internetangebot stets gegeben ist, jedoch in unterschiedlicher Art.

Einige Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg und Bayern, legen die BITV als Regelwerk zugrunde, andere Länder beziehen sich dagegen auf die WCAG 1.0. Dennoch besitzen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle Länder eine Verordnung, die die konkrete Bedingungen der Barrierefreiheit nennen. Die meisten Länder haben sich jedoch zu barrierefreien Internetauftritten der landeseigenen Behörden verpflichtet, die Kommunen allerdings von der Pflicht befreit.


Die Produktion eines Gebärdensprach-Films im Überblick

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Keine Phase markiert.
Abbildung 1: Ideale Prozesskette bei der Erstellung von Gebärdensprach-Filmen

Um ein besseres Verständnis für die Produktion von Gebärdensprach-Filmen zu ermöglichen, wird zunächst der komplette Prozess der Produktion von Gebärdensprach-Filmen samt der Vor- und Nachstufen anschaulich dargestellt. Die hier abgebildete Prozesskette lehnt sich an typische Abläufe bei der Konzeption von Webseiten an und stellt ein Ideal dar.

Diese Prozesskette erlaubt einen besseren Einblick in die verschiedenen Abläufe und sorgt für ein klares Verständnis der komplexen Materie wie auch für ein Verständnis für die verschiedenen Schwierigkeiten, die in den einzelnen Schritten des Prozesses auftauchen.

Im ersten Schritt wird eine Webseite entworfen und konstruiert.

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Start-Phase markiert.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Agenturen, die für Gebärdensprach-Filme verantwortlich sind, im ersten Schritt häufig nicht beteiligt werden. Eine Auftragsvergabe an sie erfolgt in der Regel erst dann, wenn Struktur, Layout und Inhalte einer Webseite von Auftraggeber und Web-Agentur festgelegt worden sind, der erste Schritt also bereits abgeschlossen ist. Das bedeutet, die Gebärdensprach-Filme müssen irgendwie in die vorhandenen Strukturen eingebunden werden - eine Mitsprache seitens der Agentur für Gebärdensprach-Filme in Bezug auf Strukturen etc. einer Webseite wurde bislang nicht eingeräumt. Nur in wenigen Fällen war es möglich, zusätzliche visuelle Merkmale einzubringen und auch die Kennzeichnung der Gebärdensprach-Filme mit dem Gebärdensprach-Symbol gestaltete sich oft als schwierig.

Ein weiteres Problem taucht auf, wenn Auftraggeber und Web-Agentur sich strikt an die Vorgaben der BITV halten - eigentlich ein vorbildliches Vorgehen, das aber manchmal dennoch mit Nachteilen für gehörlose Menschen verbunden ist. Leider wird die BITV nicht immer richtig verstanden und manche Seiten werden daher textlastig, mit nur wenigen graphischen Elementen erstellt. Dies entspricht nicht der Anforderung 14 der BITV und ist für einen barrierefreien Zugang kontraproduktiv. Ohne eine Mitsprache Gehörloser beim ersten Schritt können Bedürfnisse dieser Gruppe nur sehr schwer berücksichtigt werden.

In der Regel wird erst im zweiten Schritt eine Agentur für Gebärdensprach-Filme mit einbezogen: die bereits bestehende Webseite wird analysiert und die Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs für gehörlose Nutzer eruiert, d.h. die Möglichkeiten einer Einbindung von Gebärdensprach-Filmen.

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Eruierungs-Phase markiert.

Dabei müssen die bereits bestehenden Strukturen der Webseiten beachtet werden - dies schränkt die Möglichkeiten der Einbindung ein. Somit kann es keine optimale, sondern nur eine suboptimale Lösung für die Bedürfnisse gehörloser Menschen geben.

In diesem Rahmen berät eine Agentur den Auftraggeber in Bezug auf die Textauswahl, die Platzierung der Gebärdensprach-Filme sowie den Umfang der zu übersetzenden Inhalte.

Während der Produktion müssen mit dem Auftraggeber Rücksprachen hinsichtlich der Texte gehalten und auch inhaltliche Fragen geklärt werden.

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Produktions-Phase markiert.

Die Übersetzung des Textes ist dann die Umsetzung der deutschen Texte in die Deutsche Gebärdensprache. Sind die Filme aufgezeichnet, erfolgt deren technische Aufbereitung, die Filmsequenzen werden geschnitten, der Hintergrund bearbeitet und die Gebärdensprach-Filme für die entsprechenden Medien aufbereitet.

Eine dreifache Qualitätskontrolle, welche neben der Übersetzung und technischen Umsetzung auch die Verständlichkeit bei gehörlosen Nutzern prüft, schließt diesen Produktionsschritt ab.

Nach der Produktion erfolgt die Übergabe der Gebärdensprach-Filme.

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Einbindungs-Phase markiert.

In Zusammenarbeit mit der Web-Agentur werden die Filme in die Webseiten eingebunden. Hierbei müssen verschiedene Kriterien, wie z.B. die Zuordnung, Platzierung, das Streaming berücksichtigt werden. Ein Symbol für die Gebärdensprach-Filme kennzeichnet die Stelle, an der die Filme zu finden sind.

Das Auswahlfenster stellt den Zugang zu den Gebärdensprach-Filmen auf der Webseite dar. Einmalig bei Sitzungsbeginn ist das Filmformat zu wählen. Damit diese Einstellungen erhalten bleiben, können so genannte Cookies bzw. Session-Funktionen eingesetzt werden. Sie tragen so zur Nutzerfreundlichkeit bei.

Abschließend bleibt zu prüfen, ob in den Gebärdensprach-Filmen Aktualisierungen, Ergänzungen oder Erweiterungen nötig sind.

Abbildung der Prozesskette: Start - Eruierung - Produktion - Einbindung - Abschluss. Abschluss-Phase markiert.

In diesem Zusammenhang ist folgender Punkt sehr wichtig: es muss geklärt werden, wie mit Aktualisierungen usw. umgegangen wird - denn diese können unter Umständen zu umfangreichen Folgeprojekten werden. Wenn sich abzeichnet, dass bestimmte Angaben (bspw. Zahlen-, Personenangaben, Daten usw.) immer wieder ändern werden, sollte das bereits bei der Konzeption im ersten Schritt bedacht werden. Denn als Konsequenz kann es passieren, dass die Strukturen der Webseiten sich ändern, und so können - im Extremfall - die Gebärdensprach-Filme komplett neu produziert werden.

Dieser Aspekt ist bereits beim ersten Schritt zu bedenken, d.h., es müssen am Anfang der Produktionskette Maßnahmen getroffen werden, um einen etwaigen großen Mehraufwand zu vermeiden. Problematisch ist aber, dass - wie oben ausgeführt - die Agentur für Gebärdensprach-Filme an Schritt 1 nicht beteiligt ist, sondern häufig erst bei Schritt 2 einbezogen wird.

Ein weiterer Punkt, den es zu berücksichtigen gilt, ist das Feedback von gehörlosen Menschen. Was passiert, wenn ein Auftraggeber von der Agentur tatsächlich eine Rückmeldung über sein Gebärdensprach-Film-Angebot erhält? Feedback kann wertvolle Anregungen enthalten, es stellen sich aber folgende Fragen:

Ein Lösungsansatz wäre die Einrichtung von weiteren Dienstleistungen zur Abrundung des gesamten Angebots. So könnten z.B. auf einer extra eingerichteten Hotline Dolmetscher einer speziellen Agentur Anrufe von gehörlosen Menschen entgegen nehmen und diese entsprechend für den Auftraggeber übersetzen.


Der Einsatz von Gebärdensprach-Filmen

Medien

Welche Medien kommen für Gebärdensprache in Frage? Geht man nach der Barrierefreiheit, kann man festhalten, dass schlicht alle Medien, die eine graphische Oberfläche aufweisen, auch für Gebärdensprach-Filme in Frage kommen.

Hier denkt man sicher zunächst an Computer mit Internetanschluss oder DVD-/CD-Player. Aber auch mobile Geräte wie PDAs, Handys oder Smartphones sind Geräte, welche über eine grafische Oberfläche verfügen. Gleiches gilt für so genannte Kiosksysteme, welche in Form von Geldautomaten in Banken oder in Form von Informations-Konsolen in Kaufhäusern zu finden sind.

Alle genannten Geräte und auch solche, die einmal in Zukunft entwickelt werden, geben Informationen auch visuell wieder und kommen damit ebenfalls für den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen in Frage. Demzufolge gilt die Forderung der BITV im Prinzip uneingeschränkt für die Verwendung von Gebärdensprach-Filmen in allen Medien.

Usability

Nach Wikipedia bezeichnet man Usability (Gebrauchstauglichkeit) als "den Eignungsgrad einer Sache oder eines Systems in Bezug auf seinen Verwendungszweck in einem bestimmten Benutzungskontext".

Im Zusammenhang mit Gebärdensprach-Filmen ergeben sich folgende Fragen:

Internetzugang

Wenn man von Usability und auch von einer vollständigen Barrierefreiheit sprechen will, gilt es grundsätzlich zu gewährleisten, dass sich die Gebärdensprach-Filme auch in allen Browsern (bspw. Internet Explorer, Firefox, Mozilla oder Safari) öffnen und ansehen lassen. In der Regel kann man allerdings davon ausgehen, dass, wenn BITV-konform gearbeitet wird, auch die Anzeige der Gebärdensprach-Filme sicher gestellt ist.

Übersichtlichkeit

Zur Frage der Usability gehört auch: Wo sind die Gebärdensprach-Filme eingebunden und wo finde ich diese wieder? Bei vielen existierenden Web-Angeboten mit Gebärdensprach-Filmen sind diese nicht ohne weiteres bzw. nicht ohne weitere Kenntnisse auffindbar.

Um gehörlosen Menschen die Suche nach Informationen in Gebärdensprache zu erleichtern, wurde daher ein einheitliches Symbol für Gebärdensprach-Filme mit einem hohen Wiedererkennungswert entwickelt. Dieses ist auf den Webseiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes hinterlegt worden und steht allen Anbietern frei und unentgeltlich zur Verfügung.

Für das Symbol gelten folgende Empfehlungen:

Neben einer klaren Kennzeichnung durch ein einheitliches Symbol und dessen eindeutiger Platzierung werden von gehörlosen Menschen statt vieler textbasierter Informationen mehr visuelle Elemente oder Hinweise gewünscht. Je mehr eine Webseite davon enthält, desto eher erfüllt sie die Anforderungen und entspricht sie den Bedürfnissen von Gehörlosen.


Auswahl von Texten

Im Folgenden werden zunächst Aussagen über die Auswahl von Texten aus einem bestehenden Internetangebot getroffen. Dies ist in der Praxis der Regelfall, da Agenturen für die Gebärdensprach-Filme zumeist erst zu dem Zeitpunkt mit einbezogen werden, an dem bereits die Texte fertig gestellt worden sind und damit feststehen. In diesen Fällen können die Gebärdensprach-Filme nur an die vorgegebenen Texte angepasst werden.

Im günstigeren Falle, welcher im zweiten Schritt dargestellt wird, wird eine Agentur für Gebärdensprach-Filme bereits dann herangezogen, wenn die Zusammenstellung von Informationen zu spezifischen Themen, welche als Grundlage für die Gebärdensprach-Filme dienen soll, ansteht, also noch nicht erfolgt ist.

Auswahl von Inhalten aus einem bestehenden Internetangebot

Um für gehörlose Menschen einen vollständig barrierefreien Zugang zu den im Internet vermittelten Informationen zu gewährleisten, ist prinzipiell die Umsetzung aller Inhalte in Gebärdensprache notwendig. Da die Umsetzung dieses Anspruchs - nicht zuletzt aus Kostengründen - zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht realistisch erscheint, müssen Aussagen zur Auswahl der Inhalte getroffen werden, also Prioritäten bei der Umsetzung gesetzt werden.

Da gehörlose Menschen in ihren Lebenslagen, Bedürfnissen und Interessen individuell so unterschiedlich sind wie hörende Menschen, ist es schwierig, allgemeingültige Aussagen zur Textauswahl zu treffen. Daher ist eine Beratung des Auftraggebers bei der Frage, welche Themen für gehörlose Menschen aus dem betreffenden Internetangebot besonders wichtig sind, unerlässlich. In dieser Hinsicht ist es auch wichtig, dass eine beratende Agentur entsprechende Kompetenzen auf dem Gebiet der Gehörlosen-Arbeit vorweisen kann.

Falls eine Auswahl getroffen werden muss, sollte man sich auf ein Thema konzentrieren und dieses vertiefend in Gebärdensprache umsetzen. Es könnte ansonsten für den gehörlosen Internetnutzer frustrierend sein, wenn einführende und übergeordnete Texte mit einem Gebärdensprach-Film unterlegt sind, der eigentliche Inhalt jedoch nicht mehr.

Grundsätzliche Aussagen dazu, welche Texte gehörlosen Menschen Schwierigkeiten bereiten, lassen sich kaum treffen, da die Voraussetzungen individuell sehr unterschiedliche sind. Je komplexer ein Text jedoch ist und je mehr behördenspezifische und/oder juristische Begriffe er enthält, umso schwieriger dürfte er zu verstehen sein.

Vereinfacht kann man bezüglich der Textauswahl folgende Regeln nennen:

  1. Beschreibung und Aufgaben der Organisation / des Unternehmens sollen bevorzugt dargestellt werden, damit gehörlose Menschen in Erfahrungen bringen können, um was es sich vorrangig handelt.
  2. Sofern behinderten- und gehörlosenspezifische Themen vorhanden sind, sollen diese zunächst ausgewählt werden.
  3. Generell kann man sagen, dass statische Inhalte vor dynamischen Inhalten Priorität haben sollen; das bedeutet, Themen, die nicht ständig aktualisiert werden, sollten Vorrang haben vor Informationen, die einem stetigen Wandel unterliegen.
  4. Zu guter Letzt kann man überlegen, ob man sich auch an häufig nachgefragte Themen orientiert; d.h. Informationen, die generell und somit auch bei Gehörlosen einer großen Nachfrage unterliegen.
Zusammenstellung von Informationen zu einem bestimmten Thema

Während im oben genannten Fall wenig Einflussnahme auf die Textzusammenstellung gegeben ist, ist im Folgenden die Ausgangslage eine andere: Das Ziel ist hier, möglichst viele Informationen zu einem bestimmten Thema zusammenzustellen und diese im Hinblick auf den Einsatz von Gebärdensprach-Filmen zu optimieren. Diese Informationen können - je nach Thema - bei Bedarf auf die besonderen Belange gehörloser Menschen zugeschnitten sein.

Am Beispiel von www.dgs-im-job.de wird dieses Vorgehen demonstriert. Ziel einer solchen Zusammenstellung war es, Informationen aus dem Grundlagentext (z.B. dem betreffenden Gesetzestext) mit ergänzenden Empfehlungen der zuständigen Behörde und spezifischen Beispielen zusammenzufassen. Links zu den Quellen- bzw. Ursprungstexten geben die Möglichkeit einer weiteren Recherche oder auch für gezieltes Nachfragen.

Ein solches Vorgehen erfordert folgende Voraussetzungen:

Von entscheidender Bedeutung ist selbstverständlich die enge Abstimmung mit dem Gebärdensprach-Darsteller. Im ersten Schritt muss gemeinsam überprüft werden, ob der Text in allen Einzelheiten nachvollziehbar und verständlich ist. Ebenso werden ggf. weitere Konkretisierungen, Anwendungen und Praxisbeispiele vom Gebärdensprach-Darsteller angefragt.


Die Übersetzung von Schriftsprache in die Gebärdensprache

Das zentrale Anliegen der Barrierefreiheit für gehörlose Menschen ist die Überwindung von Kommunikationsbarrieren. Das Ziel ist, Gebärdensprach-Filme zu produzieren, die von gehörlosen Menschen ohne weiteres verstanden werden. Eine "klassische Übersetzung", welche sich eng an den Text anlehnt und zu einer reinen 1:1-Textübersetzung gerät, erfüllt dieses Ziel nicht.

Insofern ist auch das Wort "Übersetzung" eher mit Vorsicht zu genießen, es trifft den Kern nicht. Eher wäre von einer Übertragung oder Transformation der Inhalte in die Gebärdensprache denn von einer Übersetzung zu sprechen.

Typisch für die Gebärdensprache sind Beispiele. Diese erhöhen das Verständnis der Gebärdensprach-Filme deutlich. Beispiele sind oft über den Text hinaus gehende Ergänzungen. In Hinblick auf die BITV sind sie wie ALT, TITLE und LONGDESCRIPTION-Texte für blinde Menschen zu betrachten. Im Internet werden so bspw. Bilder für blinde Menschen im ALT-Text beschrieben. Diese Beschreibungen selbst findet man nicht im Originaltext und sie werden vom Autor ergänzt.

Der Vergleich zeigt, dass im Fall der Gebärdensprach-Filme zusätzliche Beispiele oder Erläuterungen möglich sind, sofern sie den Sachverhalt inhaltlich korrekt und verständlich wiedergeben. Diese zusätzlichen Beispiele oder Erläuterungen sollten von der Agentur bzw. dem Gebärdensprach-Darsteller gemeinsam mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, um inhaltliche oder rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

Bei komplizierten wissenschaftlichen Themen ist es zudem wichtig, dass Fachgebärden langsam dargestellt und in einer bestimmten Reihenfolge eingeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass man zunächst den Begriff definiert und diesen anschließend anhand eines Beispiels erläutert.


Die Gebärdensprach-Filme

Bezüglich der Gebärdensprach-Filme wurde unterschieden zwischen dem Produktionsprozess, den Darstellern in Gebärdensprach-Filmen und der Wiedergabe der Gebärdensprach-Filme.

Zunächst wollen wir betrachten, was von einer Agentur beachtet werden muss, wenn sie Filme in Gebärdensprache erstellt, d.h. wie müssen Gebärdensprach-Filme beschaffen sein, damit gehörlose Menschen einen möglichst großen Nutzen davon haben?

Bei der Wiedergabe der Gebärdensprach-Filme geht es vorrangig darum, die Kriterien zu benennen und zu beschreiben, die Aufschluss darüber geben wie Gebärdensprach-Filme in Webseiten (oder in multimedialen Anwendungen) dargestellt und inhaltlich aufgebaut sein sollten, damit sie einen größtmöglichen Nutzen für gehörlose Menschen darstellen.

Die Erstellung von Gebärdensprach-Filmen
Die Darsteller in den Gebärdensprach-Filmen

Während die Fähigkeiten und Aufgaben eines Gebärdensprach-Darstellers in einem späteren Kapitel näher beschrieben werden, soll hier ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, was im Rahmen der Technik prüfbar ist.

Als positiv wird bewertet, wenn:
Als störend dagegen wird empfunden, wenn:
Die Wiedergabe von Gebärdensprach-Filmen

Die Gebärdensprach-Darsteller

Neben der Technik sind die Gebärdensprach-Darsteller (im Folgenden Darsteller genannt) von elementarer Bedeutung für die Gebärdensprach-Filme. Da viele Gehörlose oft nur unzureichende Kompetenzen in der deutschen Laut- und Schriftsprache besitzen, steht und fällt die Qualität der Filme mit der Auswahl der Darsteller. Deshalb gilt der Auswahl eines Darstellers besonderes Augenmerk und sollte diese in Hinblick auf die Umsetzung der Gebärdensprach-Filme sehr sorgfältig getroffen werden.

Neben der Technik sind die Gebärdensprach-Darsteller (im Folgenden Darsteller genannt) von elementarer Bedeutung für die Gebärdensprach-Filme. Da viele Gehörlose oft nur unzureichende Kompetenzen in der deutschen Laut- und Schriftsprache besitzen, steht und fällt die Qualität der Filme mit der Auswahl der Darsteller. Deshalb gilt der Auswahl eines Darstellers besonderes Augenmerk und sollte diese in Hinblick auf die Umsetzung der Gebärdensprach-Filme sehr sorgfältig getroffen werden.

Die Fähigkeiten eines Gebärdensprach-Darstellers

Ein guter Darsteller zeichnet sich durch die besondere Fähigkeit aus, möglichst wenig am Text zu "kleben", um locker und verständlich gebärden zu können. Es ist dazu notwendig, dass sich ein Darsteller den Text erarbeitet und so einprägt, dass er ihn frei wiedergeben kann. Um den Text vollständig verstehen und interpretieren zu können, muss er folglich über sehr gute Deutsch-Kenntnisse verfügen. Wie oben bereits ausgeführt, ist es bei der Wiedergabe des Textes wichtig, dass nicht eine 1:1-Übersetzung erfolgt, sondern vielmehr eine vollständige und korrekte Wiedergabe des Inhalts. Um den Text gebärdensprachlich korrekt darzustellen, ist zudem eine ausgezeichnete Kompetenz der Gebärdensprache notwendig.

Grob gefasst zeichnet folgendes einen guten Darsteller aus:

Die Aufgaben eines Gebärdensprach-Darstellers

Zu den Aufgaben eines Gebärdensprach-Darstellers gehört neben der eigentlichen Übersetzungsleistung und der Darstellung in den Gebärdensprach-Filmen auch die Fähigkeit, Rücksprache mit dem Auftraggeber halten zu können, um Unstimmigkeiten bei der Übersetzung auszuräumen. Zudem hat nicht jeder Auftraggeber eine konkrete Vorstellung von der Zielgruppe der Gehörlosen und ihren Bedürfnissen. In dieser Hinsicht könnte es von Vorteil sein, auch gute beratende Fähigkeiten zu besitzen. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang ferner, dass der Darsteller sich intensiv mit dem Auftraggeber und dessen Geschäftskonzept auseinandersetzt und die Homepage analysiert, auf der die Filme gezeigt werden sollen. In diesem Zusammenhang sind auch technische Kenntnisse zum Prozessablauf vonnöten, um z.B. die abschließende Überprüfung der richtigen Zuordnung von Gebärdensprach-Film und Text gewährleisten zu können, um den Gebärdensprach-Film realisieren und aufbereiten zu können. Er sollte den technischen Ablauf der Produktion kennen und verstehen, um so schließlich sicherstellen zu können, dass die Gebärdensprach-Filme entsprechend für die Webseiten aufbereitet werden. Trotz oder gerade wegen dieser besonderen Anforderungen ist festzuhalten, dass es wenig Sinn macht, wenn ein Darsteller allein arbeitet. Die Fähigkeit, in einem Team arbeiten zu können, ist aus diesem Grund zusätzlich wichtig.

Die Rollen eines Gebärdensprach-Darstellers

Im Zusammenhang mit seinen Fähigkeiten und anhand der genannten Aufgaben könnte die Rolle eines Darstellers folgendermaßen beschrieben werden: Er muss, um allen Anforderungen gerecht zu werden, Journalist, Schauspieler, Drehbuchautor, Regisseur, Choreograph und (Selbst)-Kritiker, alles in einem sein. Journalist, um Inhalte und Hintergründe des Textes recherchieren zu können, schauspielerische Fähigkeiten, um die Übersetzung in angemessener Art und Weise einsetzen zu können, Drehbuchautor, Regisseur und Choreograph, um die Struktur, Aufbau und den Ablauf des Filmes ideal gestalten zu können. Und letztlich muss er auch selbstkritisch sein, um verlässlich Fehler korrigieren zu können.

Der Einsatz von gehörlosen Darstellern

Von Seiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes wird der Einsatz von gehörlosen Darstellern empfohlen. In Analogie zum Radio oder zum Fernsehen werden so genannte "native speaker" (hier würde man im übertragenenen Sinne von "native signer" sprechen) bevorzugt eingesetzt, da nur diese Sprecher (oder hier Signer) als Muttersprachler über die volle Sprachkompetenz verfügen. Die Erfahrung zeigt zudem, dass gehörlose Darsteller eine bessere Ausstrahlung besitzen und auch nur diese von den Zuschauern aufgrund der Identifizierung vollends akzeptiert werden.

Tipps für den Einsatz von Gebärdensprach-Darstellern

Für Außenstehende wie auch Auftraggeber, welche der Gebärdensprache nicht kundig sind, ist eine Einschätzung von Agenturen und auch Darstellern ein fast unmögliches Unterfangen.

Wir empfehlen daher:


Qualität von Gebärdensprach-Filmen

Es gibt insgesamt vier Bereiche, die für die Qualität von Gebärdensprach-Filmen von Bedeutung sind:

Die genannten Aspekte zeigen, dass an die Erstellung von Gebärdensprach-Filmen nicht nur viele sondern vor allem auch hohe Anforderungen gestellt sind. Da für viele Auftraggeber die Überprüfung der genannten Aspekte schwierig ist, besteht die Gefahr, dass Anbieter ohne ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen in dieses Thema einsteigen und Gebärdensprach-Filme produzieren, welche von nur geringem Nutzen sind und die Zielgruppe und damit auch das Ziel verfehlen.

Für Gebärdensprach-Filme existiert momentan noch keine Prüfinstanz wie es sie bspw. im Bereich der barrierefreien Webseiten mit AbI und BIK (Projekt "Barrierefrei informieren und kommunizieren") gibt. Es wird von Seiten des Deutschen Gehörlosen-Bundes an einer Lösung zu diesem Thema gearbeitet. [Anmerkung AbI: Diese Bemühung könnte in die Arbeit des AbI-Arbeitskreis Test und die dreistufige Testempfehlung eingebracht werden.] Da diese allerdings noch einige Zeit benötigen wird, stellt sich die Frage, wie sich diese Übergangsphase überbrücken lässt.

In Analogie zum Gebärdensprach-Darsteller kann man sich von den potentiellen Anbietern mittels Referenzen oder Demonstrationen, die jeweiligen Kompetenzen im Bereich der Gebärdensprache aufzeigen und belegen lassen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund bietet entsprechend für die Übergangsphase eine Liste von Anbietern an, welche sich bis dato im Bereich Gebärdensprach-Filme besonders hervor getan haben. Zudem bietet er an, Demonstrationsbeispiele zu überprüfen.

Insgesamt sollte ein Anbieter in folgenden Bereichen Qualitätskontrollen bei den Gebärdensprach-Filmen anbieten und auch belegen können:

  1. Gebärdensprach-Dolmetscher prüfen, ob die Gebärdensprach-Filme inhaltlich von den gehörlosen Gebärdensprach-Darstellern korrekt wiedergegeben wurden. Dies gilt besonders bei sensiblen Inhalten.
  2. Gehörlose Menschen prüfen, ob sie die Gebärdensprach-Filme ohne Text verstehen.
  3. Gehörlose Menschen prüfen, ob die Gebärdensprach-Filme auch in technischer Hinsicht einwandfrei sind (richtiger Schnitt, keine Schlieren, Schärfe, Geschwindigkeit, ...)
  4. Prüfen, ob die Einbindung der Gebärdensprach-Filme in die Webseiten gelungen ist.

Was bei Gebärdensprach-Filmen vermieden werden sollte

Im Nachfolgenden werden einige kritische Aspekte aufgeführt, welche beim Einsatz von Gebärdensprach-Filmen zu vermeiden sind.

Zusammenfassungen von Texten

Gerne wird bei der Textauswahl auch davon gesprochen, statt der vorhandenen Texte auf separat erstellte und damit kürzere Texte zurückzugreifen. In Analogie dazu wird zuweilen auch vorgeschlagen, lediglich nur einleitende Gebärdensprach-Filme einzusetzen.

Ähnlich wie bei reinen Text-Versionen als Alternative für sehgeschädigte Menschen ist es nicht im Sinne der Barrierefreiheit, wenn nun anstelle der Ursprungstexten abgeänderte oder gekürzte Text-Versionen für die Verwendungen von Gebärdensprach-Filme eingesetzt werden. Es gilt, den gleichen Text zu verwenden, wie auf den Internetseiten.

"Einfache" oder "Leichte Sprache" für Gehörlose

In seiner im PDF-Format Stellungnahme zur BITV hat der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) am 24. März 2004 dargelegt, dass "die Verwendung einer 'Einfachen' oder 'Leichten Sprache' kein adäquates Mittel [ist] um gehörlosen Menschen komplexe Informationen zugänglich zu machen." Dort heißt es weiter: "Neben sprachlichen Einschränkungen auf Seiten der gehörlosen Adressaten sprechen auch inhaltliche Gründe dagegen. Denn ein komplizierter Sachverhalt sollte sprachlich nicht so weit 'vereinfacht' werden, dass dabei wichtige Inhalte verloren gehen."

Neben dem DGB haben sich auch alle anderen Dachverbände hörgeschädigter Menschen gegen die "Einfache" oder "Leichte Sprache" für hörgeschädigte Menschen ausgesprochen. Hierzu gab es unter der Federführung der BAG Selbsthilfe" im Sommer 2004 ein Treffen aller Dachverbände hörgeschädigter Menschen. Dort wurde von allen Vertretern einstimmig die Aussage getroffen, dass für hörgeschädigte Menschen die einfache oder leichte Sprache nicht gewollt ist.

"Automatisierte Übersetzungshilfen" für Gehörlose

Auch zum Einsatz von "automatisierten Übersetzungshilfen" oder so genannten Avataren (virtuelle Kunstfiguren), welche auf Knopfdruck beim Anwender für die notwendige Übersetzung in Gebärdensprache sorgen sollen, hat der DGB sich in seiner Stellungnahme zurückhaltend geäußert.

Seit Jahren arbeitet das Institut für Deutsche Gebärdensprache der Universität Hamburg an einem so genannten Avatar. Bislang ist die Entwicklung eines Avatars aber noch im Anfangsstadium und liefert nur ansatzweise brauchbare Ergebnisse, wie beispielsweise "GUIDO" auf den Webseiten der Stadt Hamburg zeigt.

Java-Lösungen

Bei einigen Anbietern gibt es für die Film-Darstellung auf "Java" basierende Lösungen (bspw. Clipstream), welche von sich aus ein nutzerfreundliches Handling versprechen, da das Auswahlfenster für die Gebärdensprach-Filme weg fällt und die Gebärdensprach-Filme sofort zu spielen anfangen. Auch würde das Aufbereiten der Gebärdensprach-Filme für das Internet (Encoding) wegfallen, da diese Lösungen lediglich das Rohformat benötigen.

Dem gegenüber wiegt der wesentliche Nachteil, dass bei den bisher bekannten Realisierungen die Gebärdensprach-Filme unscharf und vor allem nicht ruckelfrei sind. Auch die Performance, was die Ladezeit der Gebärdensprach-Filme angeht, lässt zu wünschen übrig. Für gehörlose Nutzer sind in Anbetracht dessen die Gebärdensprach-Filme hier bislang eher eine Zumutung.

Untertitel oder Vertonung von Gebärdensprach-Filmen

Die Ursprungsidee von Gebärdensprach-Filmen basiert darauf, dass sie Übertragungen von vorhandenen Texten in die Gebärdensprache darstellen und damit gehörlosen Menschen den Zugang zu textbasierten Informationen ermöglichen.

Da bereits ein Ausgangstext existiert und dieser durch assisitive Technologien wie bspw. einem Screenreader für sehgeschädigte Menschen hörbar gemacht werden kann, müssen die Gebärdensprach-Filme nicht mehr vertont werden. Gleiches gilt auch für die Untertitelung: Der Text ist bereits vorhanden und braucht nicht noch einmal separat aufbereitet zu werden.

Das häufig genannte Argument, dass Untertitel einen Lernwert darstellen, weil damit Fachwörter, Begriffe usw. erklärt werden könnten, kann als nicht relevant angesehen werden. Zum einen ist dies nicht die eigentliche Aufgabe und das Ziel der Barrierefreiheit, zum anderen laufen mit der Gebärdensprache und den Untertiteln zwei dynamische Vorgänge gleichzeitig ab und können nicht zusammen vom Nutzer erfasst werden. Weiterhin ist es nicht möglich, die Geschwindigkeit der Untertitel an das der Gebärdensprache anzugleichen. Letztlich stellen Untertitel selbst Schriftsprache und damit weiterhin eine Barriere für Gehörlose dar.

Vertonung und Untertitel erscheinen aus den genannten Gründen nicht notwendig, sie sind eher als zusätzlichen Nutzen zu betrachten. Wenn ein Auftraggeber dennoch auf Vertonung und/oder Untertitel besteht, sollte er auf eine standard-konforme Umsetzung von Vertonung / Untertitel (bspw. auf der vom W3C standardisierten Sprache "Synchronized Multimedia Integration Language - SMIL") bestehen, welche ein- und ausschaltbar sind.

Wie im Webangebot "Barrierefreie Untertitel für Filme im Internet" (vgl. http://www.untertitel.it/techniken.htm, Stand: Juni 2006) nachzulesen ist, empfiehlt das W3C und fordert die BITV, "soweit eine angemessene Markup-Sprache existiert, ist diese anstelle von Bildern zu verwenden um Informationen darzustellen". Weiter heißt es dort "öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien [sind] zu verwenden, sofern dies zur Erfüllung der angestrebten Aufgabe angemessen ist". Das Wort "Bilder" ist bezüglich der Untertitel auch auf innerhalb eines Filmes binär eincodierte Texte anzuwenden, da diese nicht in einem zugänglichen Textformat vorliegen bzw. nicht Bestandteil einer Markup-Sprache sind.


Das Beispiel vom Deutschen Gehörlosen-Bund: www.dgs-im-job.de

Das im Rahmen des BIMM-Projekts umgesetzte Beispiel, kann unter www.dgs-im-job.de abgerufen werden.

Abbildung der Startseite des Angebots www.dgs-im-job.de

Die Webseite im Allgemeinen

Die Webseite ermöglicht erstmals eine parallele Wahrnehmung von Gebärdensprach-Film und Text.

Damit dieses ermöglicht werden konnte, wurde als Basis-Bildschirmauflösung die 1024 Pixelbreite gewählt. Aber auch unter einer 800 x 600-Auflösung können alle Inhalte erfasst werden - in diesem Fall muss allerdings seitlich der Bildschirm "ins Fenster" gescrollt werden (unbequem für ca. 10% der Besucher [Anmerkung AbI: bei einer Auflösung von 800 x 600 sollte für sehbehinderte Nutzer zumindest erkennbar sein, dass sich rechts noch Inhalte befinden, die vollständig erfasst werden können, indem horizontal gescrollt wird]).

Generell wurde auf kurze Texte geachtet, da sehr lange Texte sich normalerweise nach unten ausdehnen, der Besucher dementsprechend die gesamte Seite nach unten scrollen müsste und so leicht das Filmfenster aus dem Blickfeld verlieren würde. Bei dennoch langen Texten wird eine parallele Wahrnehmung dadurch gewährleistet, dass der Text in einem scrollbaren Textfenster neben dem Film angezeigt wird. Dies wird technisch so realisiert, dass neben dem Filmfenster ein in seinen Ausmaßen fest definiertes Block-Element positioniert wird, in das dynamisch der Text geladen werden kann. Sollte der Text mehr Platz benötigen, als durch das Block-Element vorgegeben worden ist, kommt die Angabe "overflow: auto;" zum tragen: Die Box bekommt automatisch einen Scrollbalken und der Text kann wie in einem klassischen (HTML-iframe in den sichtbaren Bereich gescrollt. Also eine Art "clipping" mittels der (CSS-overflow-Eigenschaft. Diese Anzeigeart verträgt sogar eine individuelle Schriftgrößen-Anpassung und ermöglicht Menschen, welche eine extrem große Schrift benötigen und von den Gebärdensprach-Filmen keinen Nutzen haben, eine barrierefreie Nutzung dieser Webseiten.

Navigation skaliert "unendlich"

Die Navigation bzw. die gesamte Seite kann bei Bedarf extrem vergrößert werden.

Bei vielen Seiten kommt es dann zu "Überlappungen" mit der Folge, dass zum Beispiel Texte unlesbar überlagert werden. Die hier vorgestellte Webseite dehnt sich nach rechts aus, so dass es nicht zu Überlappungen kommen kann. Durch diese Gestaltung ist es möglich, innerhalb der Navigation lange Wörter/Sätze (z.B. "Arbeitgeberorganisierte oder selbst organisierte Arbeitsassistenz?") zu nutzen, ohne dass diese schon bei geringen Vergrößerungen das Layout "sprengen".


Zu guter Letzt

Nicht nur die gesprochene Sprache, sondern auch die schriftliche Sprache, die so genannte Schriftsprache ist für viele gehörlose Menschen ein großes Hindernis, welches sie nicht so ohne weiteres beseitigen können. In Hinblick auf die heutige Informationsgesellschaft mag diese sprachliche Barriere zunächst fatal klingen, doch neue Technologien, wie bspw. das Internet versprechen hier Abhilfe.

Mit den verbesserten technischen Möglichkeiten und den zunehmend besseren Übertragungs-Bandbreiten nimmt das Angebot an Gebärdensprach-Filmen weltweit stetig zu. In Deutschland führt allerdings der besondere Aspekt der Barrierefreiheit dazu, dass gehörlose Menschen hierzulande erstmalig einen gleich gestellten Zugang zu Informationen erhalten.

Gebärdensprach-Filme sind demnach in Deutschland mehr als die bloße Übersetzung eines Textes in Gebärdensprache. Realistisch betrachtet ist ein Gebärdensprach-Film des Weiteren die Kombination aus Kompetenz in der Beratung, hochwertiger Übersetzungsleistung sowie technischer Kompetenz. Eine einzelne Person wird all diese anspruchsvollen Anforderungen nicht auf sich vereinen können. Dies gilt insbesondere dem Aspekt der Kenntnisse der Gebärdensprache.

Die im Leitfaden dargelegte Prozesskette dokumentiert auch, dass zu jedem Schritt gehörlose Experten einzubinden sind, da nur sie als betroffene Experten die verschiedenen Anforderungen bestens kennen und beurteilen können. Ansonsten läuft man schnell Gefahr, dass Projekte zu Gebärdensprach-Filmen in falsche Bahnen laufen und den eigentlichen Sinn und Zweck aus den Augen verlieren: den Nutzen für den gehörlosen Anwender! Der vorliegende Leitfaden stellt eine erste Dokumentation zu Gebärdensprach-Filmen dar. Sicherlich könnten einige Aspekte im Leitfaden noch detaillierter ausgearbeitet und ergänzt werden, bspw. um den Aspekt einer Qualifizierungsstelle oder um die Ausbildung von Gebärdensprach-Darstellern.

Unabhängig davon zeigt der Leitfaden, wie auf dem derzeitigen Kenntnisstand Gebärdensprach-Filme erstellt und eingesetzt werden können. Die dargestellten Empfehlungen helfen dem Entscheider, an den richtigen Stellen anzusetzen und sorgen dafür, dass Projekte zu Gebärdensprach-Filmen erfolgreich umgesetzt werden.


Exkurs: Die Umfrage vom BMGS

Am 12. Januar 2004 kündigte das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in einer Presse-Mitteilung an, "die Barrierefreiheit des Angebots für behinderte Internetnutzerinnen und -nutzer weiter zu entwickeln". In diesem Zusammenhang wurden zwei Textseiten mit Videoangeboten für gehörlose Menschen unterlegt. Diese Gebärdensprach-Filme wurden von der Hamburger Firma Gebärdenwerk produziert. In der Zeit von November 2003 bis Mitte April 2004 wurden insgesamt 10.177 Videosequenzen geöffnet und angesehen.

Zeitgleich mit dem Online-Start führten das BMGS und die Agentur Gebärdenwerk aus Hamburg eine Umfrage zur Beurteilung der Gebärdensprach-Filme durch: Am 15. Januar 2004 wurde ein Fragebogen mit insgesamt 10 Fragen sowie der Möglichkeit, ein freies Kommentarfeld zu nutzen, ebenfalls im Internet mit eigener Adresse bereitgestellt. Ziel der Umfrage war es, ein erstes Feedback auf das neuartige Angebot zu erhalten und zu testen, ob und wie es angenommen wird. Die Zielgruppe war mit Gehörlosen bzw. auch Nutzern, die die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, klar umrissen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bei rein schriftlichen Umfragen unter gehörlosen Menschen mit wenig Rücklauf zu rechnen ist. Der Umgang mit der deutschen Schriftsprache stellt viele Gehörlose vor ein unüberwindbares Problem. Als Alternative galt daher bislang das persönliche Interview, das jedoch mit einem enormen Zeitaufwand verbunden ist. Daher wurden alle Fragen sowie die möglichen Antworten des Fragebogens mit Gebärdensprach-Filmen unterlegt. Der hohe Rücklauf von 650 Teilnehmern innerhalb eines Zeitraumes von sechs Wochen demonstriert, dass diese gewählte Form gut angenommen wurde.

Im Nachfolgenden werden kurz die Ergebnisse dieser Umfrage dargestellt. Eine ausführliche Dokumentation zu dieser Umfrage lässt sich im im PDF-Format Web-Angebot des BMAS finden.

Die Gebärdensprach-Filme, die von Gebärdenwerk für das BMGS erstellt wurden, sind der Umfrage nach hinsichtlich ihrer Bildqualität einwandfrei: mehr als 75% stimmten dem Punkt zu. Es ist zu vermuten, dass die Teilnehmer, die weniger zufrieden waren, die Filme über eine Schmalband-Verbindung empfingen. Die Zahlen sind fast deckungsgleich. In dieser Hinsicht dürften langfristig die Breitband-Formate die Oberhand gewinnen.

Sehr eindeutig fällt das Urteil zugunsten des Einsatzes der Gebärdensprache aus: Über 89% der Befragten benötigten für das Verstehen der Texte die Gebärdensprache. Lediglich 10% verstanden die angebotenen Texte in der schriftlichen Form. Zieht man die Struktur der Teilnehmer heran, könnte man zu dem Schluss kommen, dass an sich alle Hörgeschädigten die Inhalte nur in Verbindung mit Gebärdensprache verstehen. Denn es haben auch einige Personen (weniger als 14%) teilgenommen, die sich selbst nicht zum Kreis der Hörgeschädigten zählen und bei denen man davon ausgehen kann, dass sie zu lesende Texte verstehen. Dieses Ergebnis zeigt, dass Gebärdensprache für Anbieter von Inhalten, die sich an Hörgeschädigte richten, quasi ein Muss ist, um diese Zielgruppe zu erreichen.

Der Einsatz der Gebärdensprache steigert demnach die Verständlichkeit von Texten. Die Gebärdensprache selbst wird in den Filmen offensichtlich von den meisten Teilnehmern der Umfrage verstanden: Über 84% konnten die Inhalte der Gebärdensprach-Filme gut bis sehr gut verstehen. Dieses Ergebnis korreliert auch mit der Frage nach der Geschwindigkeit der dargestellten Gebärden. 92% der Teilnehmer fanden sie angemessen.

Der Tenor der Kommentare zu den Gebärdensprach-Filmen ist sehr positiv: Viele hörgeschädigte Bürger wünschen sich ein größeres Angebot an Gebärdensprach-Filmen. Dieses "Mehr-wollen" zieht sich wie ein roter Faden durch die Kommentare und demonstriert, dass den Bedürfnissen hörgeschädigter Menschen im Bereich der Kommunikation offensichtlich bislang zu wenig Beachtung geschenkt wurde und großer Nachholbedarf besteht.

 

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