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Bayern

Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Die Regelungen im Einzelnen

Grafik des BehindertengleichstellungsgesetzesBayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) verabschiedet am 25. Juli 2003, seit 01. August 2003 in Kraft, gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. In Artikel 13 zur barrierefreien Informationstechnik ist gefordert, dass Angebote schrittweise entsprechend der Verordnung gestaltet werden müssen.

Grafik einer VerordnungDie Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BayBITV) trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die anzuwendenden Standards beziehen sich auf die inzwischen veraltete Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) des Bundes von 2002.

Grafik eines Kalenders zur Veranschaulichung der UmsetzungsfristenDie Umsetzungsfristen für Internet, öffentliche Intranetangebote und grafische Programmoberflächen sind in Bayern unterschiedlich geregelt. Bei neu gestalteten Angeboten muss bei Freischaltung mindestens ein Pfad barrierefrei entsprechend der alten Bundesverordnung gestaltet sein. Bis Ende 2012 müssen alle Zugangspfade zu diesen Angeboten barrierefrei sein. Bestehende Angebote müssen erst bis Ende 2013 barrierefrei gestaltet werden, es sei denn sie richten sich speziell an Menschen mit Behinderung, dann müssen sie bereits seit Ende 2010 barrierefrei gestaltet sein. Die Umsetzung der Barrierefreiheit kann aufgrund von finanziellen, verwaltungsorganisatorischen, wirtschaftlichen oder technischen Gründen eingeschränkt werden.

Grafik einer Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Flagge der Vereinten Nationen und dem Symbol für InklusionZur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde ein Aktionsplan entwickelt, der im März 2013 verabschiedet worden ist. Dazu haben mehrere Fachtagungen stattgefunden, bei denen unterschiedliche Gruppen beteiligt worden sind und Gelegenheit zur Rückmeldung hatten. Schwerpunkte des Aktionsplans liegen u.a. in den Bereichen inklusive Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben. Einzelheiten zum Aktionsplan sind dem Dokument „Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention. Aktionsplan.“ auf der Website des Ministeriums zu entnehmen.

Auch in den Städten und Gemeinden werden Aktionspläne aufgestellt und umgesetzt. Zum Beispiel in der Landeshauptstadt München gibt es Aktivitäten zur Entwicklung eines Aktionsplans. Auch Würzburg hat einen Aktionsplan beschlossen, der unter Beteiligung des Behindertenbeirats, vieler städtischer Stellen und u.a. der Arbeitsagentur aufgestellt wurde.

Grafik einer sich informierenden PersonAnsprechpartner:
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und
Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung

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