Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt und hat keine Auswirkungen auf den Energie- und Ressourcenverbrauch. Die Verordnung steht somit im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinn der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
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