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Wie kann Barrierefreiheit bei der Programmierung von Software berücksichtigt werden?

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  1. Wie kann Barrierefreiheit bei der Programmierung von Software berücksichtigt werden? (angezeigt)
  2. ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
  3. Richtlinien für Entwickler von IBM
  4. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

Für Entwickler von Software liegen verschiedene Richtlinien zur Gestaltung von barrierefreier Software vor, unter anderem:

Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:


ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software

Eine umfassende Empfehlung zur barrierefreien Gestaltung von Software ist in den Leitlinien der ISO 9241 Teil 171 abgebildet. Für die Anwendung dieser Richtlinien genügt jedoch nicht allein das Dokument selbst, weitere ISO-Richtlinien – insbesondere aus der Reihe „9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ sind erforderlich. Die „Leitlinien für Zugänglichkeit von Software“ zitieren an verschiedenen Stellen die folgenden Dokumente und setzen deren Kenntnis voraus:

In der ISO 9241 Teil 171 ist u.a. der Arbeitsplatz ausdrücklich erwähnt, der Anwendungsbereich ist wie folgt beschrieben:

„Dieser Teil von ISO 9241 ist anwendbar für Software, die Teil von interaktiven Systemen sind, die zu Hause, bei Freizeitaktivitäten, in öffentlichen Räumen und bei der Arbeit verwendet werden. Es sind Anforderungen und Empfehlungen an die Systemgestaltung sowie an das Erscheinungsbild gegeben sowie spezielle Aspekte der Zugänglichkeit, die die anderen Normen, wie z. B. in ISO 9241-11, ISO 9241-12, ISO 9241-13, ISO 9241-14, ISO 9241-15, ISO 9241-16 und ISO 9241-17, ISO 9241-110 und ISO 14915, und die Ziele, die in im ISO Guide 71 umrissenen sind, widerspiegeln. Um das in Bezug auf die Zugänglichkeit gestellte Ziel erreichen zu können, ist es wichtig, die in diesen internationalen Normen angegebenen Leitlinien ebenfalls zu berücksichtigen.“

Die in ISO Guide 71 beschriebenen allgemeinen Ziele von Zugänglichkeitsaspekten für Entwickler sind auch in der Deutschen Version des CEN/CENELEC Guide 6 (CEN/CENELEC Guide 6: Guidelines for standards developers to address the needs of older persons and persons with disabilities) im DIN Fachbericht 131:2003 "Leitlinien für Normungsgremien zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen" beschrieben.

Auch wenn die „Leitlinien für Zugänglichkeit für Software“ für einen sehr weiten Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gelten, wird mit diesen Leitlinien kein Anspruch auf Vollständigkeit gegeben. Für Webinhalte wird explizit auf die Richtlinien des W3C verwiesen:

„Obgleich die Anforderungen und Empfehlungen des vorliegenden Teils von ISO 9241 in der Regel auf alle Softwareanwendungsbereiche anwendbar sind, sind ergänzende detaillierte Leitlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (einschließlich Internetanwendungen) in den Richtlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) zu finden.“

Die Anforderungen aus der ISO 9241-171 sind in 4 Bereiche mit weiteren Unterabschnitten eingeteilt:

In den Unterabschnitten sind insgesamt 142 Richtlinien angeführt. Zu jeder dieser Richtlinie gibt es eine kurze Erklärung. Für die meisten dieser Richtlinien wird diese Erklärung in weiteren Anmerkungen und Beispielen näher erläutert. Als Hilfe für Entwickler ist im Anhang C der ISO 9241 Teil 171 eine „Checkliste zur Beurteilung von Anwendbarkeit und Einhaltung der Anforderungen und Empfehlungen (Konformität) mit diesem Teil von ISO 9241“ enthalten:

„Die Verwendung der Checkliste ermöglicht:

Die Mehrheit der Anforderungen gilt für jede Software, deren Ziel die Anwendung durch eine in Bezug auf ihre Fähigkeiten möglichst weit gestreute Benutzergruppe ist. Unter bestimmten Umständen jedoch sind die Eigenschaften, die erforderlich sind, um die Software zugänglich zu machen, vom Nutzungskontext (den Benutzern, den Arbeitsaufgaben, der Umgebung und der Technik) abhängig.“


Richtlinien für Entwickler von IBM

Wesentlich kürzer und kompakter als die detaillierten ISO-Leitlinien sind die Richtlinien für Entwickler der Firma IBM verfasst. Der Aufbau der IBM-Richtlinien entspricht überwiegend den „US-Standards für Elektronik und Informationstechnologie“ (U.S. Standards for Electronic and Information Technology) des Access Board für die Section 508 des U.S. Rehabilitation Act. Die IBM-Richtlinien basieren weiterhin auch auf den Richtlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) des World Wide Web Consortium (W3C) sowie auf IBM-eigenen Forschungsergebnissen.

IBM bietet Checklisten in englischer Sprache zu verschiedenen Bereichen an:

Die IBM Hardware-Checklist und die IBM-Checkliste für eigenständige, abgeschlossene Produkte entsprechen ebenso wie die IBM-Software-Checkliste in weiten Teilen den entsprechenden Abschnitten der technischen Standards zur US-Amerikanischen Verordnung 508 („Section 508 Standards Guide, Subpart B -- Technical Standards“). Dabei sind die IBM-Checklisten eher ausführlicher als die Standards der „Section 508“.

Die „Section 508“ ist eine Verordnung ähnlich der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Sie verpflichtet die Behörden jedoch nicht nur ihre Informationen auf zugängliche Art und Weise bereit zu stellen, sondern fordert im Gegensatz zur BITV auch, bei Gebrauch und Neuerwerb von Informationstechnologien sicher zu stellen, dass diese barrierefrei genutzt werden können.

Die IBM-Web Checklist entspricht in weiten Teilen den Richtlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) des W3C, enthält jedoch im Gegensatz zu dieser zum Teil noch veraltete Empfehlungen für Imagemaps, Sprunglinks zum Hauptinhalt und zu einer Nur-Text-Seite.

Die IBM-Lotus-Notes-Checklist enthält Hinweise zur Einhaltung von Barrierefreiheit für die Entwicklung von Anwendungen innerhalb der IBM-Lotus-Notes-Entwicklungsumgebung..

Die IBM-Software-Checklist ist eingeteilt in fünf Bereiche:

In diesen Bereichen sind insgesamt 17 Anforderungen angeführt. Zu jeder dieser Anforderung werden weitere Hinweise gegeben und es wird eine Vorgehensweise vorgeschlagen wie die Anforderung überprüft werden kann. Eine ältere Version der IBM-Software-Checklist einschließlich der IBM Documentation-Checklist ist in deutscher Sprache auf dem Informationsportal Di-JI verfügbar.


Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)) des World Wide Web Consortium (W3C) sind auch in die Anlage 1 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) eingegangen. Die WCAG sind zwar auf Webtechnologien bezogen, aber technologieunabhängig gefasst. Die Prinzipien und Anforderungen sind dabei so allgemein gehalten, dass sie für fast jede Software gelten können. Den allgemeingültigen Anforderungen dieser Richtlinie sind jeweils verschiedene Bedingungen zugeordnet, die prinzipiell ebenfalls auf Software allgemein angewendet werden können.

 

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