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Wie kann Software hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft werden ?

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  1. Wie kann Software hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft werden ? (angezeigt)
  2. Hilfsmittel für die Überprüfung

Es gibt mehrere Richtlinien für barrierefreie Softwaregestaltung. Daher sollte angenommen werden können, dass es auch möglich ist, die Barrierefreiheit von Software entsprechend diesen Richtlinien im Nachhinein durch eine unabhängige Stelle zu überprüfen. Leider ist dies jedoch nur begrenzt möglich. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass die Richtlinien sich an Entwickler von Software richten, andererseits hängt dies vom Detailgrad der jeweiligen Richtlinie und vom jeweiligen Anwendungsfall ab.

Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

Softwareentwickler können die Einhaltung der Richtlinien noch während der Programmierung überprüfen und anschließend erklären, inwieweit ihr Produkt konform gemäß den jeweiligen Anforderungen ist. Eine solche Konformitätserklärung könnte beispielsweise gemäß der „DIN EN ISO 9241-171 Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software“ oder gemäß den „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0“ erfolgen. Ein unabhängiger Test des fertigen Produktes kann aber jeweils nur Auswirkungen der Richtlinieneinhaltung überprüfen.

Während einige Anforderungen noch verhältnismäßig einfach überprüft werden können, sind andere Anforderungen im Nachhinein kaum überprüfbar. So ist die Anforderung „9.3.2 Nutzung aller Funktionen über die Tastatur ermöglichen“ aus der ISO 9241-171 noch sehr leicht überprüfbar, indem versucht wird jegliche Funktion per Tastatur aufzurufen (stark vereinfachtes Beispiel, denn nach ISO9241-171 gilt auch: „Plattformbasierte Bildschirmtastaturen, Spracheingabe und handschriftliche Eingabe sind Beispiele für Tastaturäquivalente, weil ihre Ausgaben den entsprechenden Anwendungen wie Eingaben erscheinen, die durch das Anschlagen von Tasten hervorgerufen werden“).

Andere Anforderungen, die sehr eng mit der jeweiligen Programmierumgebung verknüpft sind, wie zum Beispiel „8.1.1 Für jedes Benutzungsschnittstellen-Element einen Namen vorsehen“ oder „8.1.4 Namen für unterstützende Technik verfügbar machen (AT)“ sind in ihren Auswirkungen wesentlich schwerer überprüfbar, wenn Quellen und Information zur Programmierung nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Bezogen auf Webtechnologien entsprechen die beiden letztgenannten ISO-Richtlinien in etwa den Bedingungen „4.1.1 Syntaxanalyse“ und „4.1.2 Name, Rolle, Wert“ der WCAG 2.0 / BITV 2.0. In diesem speziellen Anwendungsfall lassen sich diese Bedingungen teilweise auch automatisch überprüfen, da der Quellcode zur Verfügung steht. Für Desktopanwendungen steht der Quellcode für unabhängige Tester in der Regel nicht zur Verfügung. Für Windows-Programme kann als Hilfsmittel zur Überprüfung der UI Accessibility Checker verwendet werden. Bei anderen Betriebssystemen ist dieser Punkt kaum im Nachhinein überprüfbar.

Bildschirmfoto mit Ergebnis einer Überprüfung des Thunderbird-Email-Clients mit UI Accessibility Checker

Abbildung 1: Ergebnis einer Überprüfung des Thunderbird-Email-Clients mit „UI Accessibility Checker“, zum Nachrichtenbereich sind weder Name noch Wert vergeben

Die Richtlinien aus der ISO 9241-171 sind generell auf „jegliche Software“ ausgerichtet. Sie enthalten daher keine technischen Details oder Handlungsempfehlungen bezogen auf bestimmte Umsetzungstechniken. Außerdem sind keine Hinweise auf die Überprüfbarkeit der einzelnen Richtlinien enthalten. Die Richtlinien sind geeignet für Konformitätserklärungen von Softwareentwicklern gemäß der ISO 9241-171.

Die Richtlinien der WCAG 2.0 sind zwar ebenfalls allgemeingültig formuliert, richten sich aber speziell an Webanwendungen und enthalten Verweise auf und Handlungsempfehlungen für bestimmte Webtechnologien. In den „Techniken für WCAG 2.0: Techniken und Fehler für die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0“ ( Techniques for WCAG 2.0: Techniques and Failures for Web Content Accessibility Guidelines 2.0 ) sind gelistet:

Gegenwärtig sind unter den „Techniken für WCAG 2.0: Techniken und Fehler für die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0“ rund 400 Punkte angeführt. Jeder dieser Punkte enthält darüber hinaus Handlungsanweisungen für eine Testprozedur zur Überprüfung ob der jeweilige Punkt vorliegt oder nicht.

Die 61 Richtlinien der WCAG sind einschließlich der Techniken wesentlich detaillierter als die 142 Richtlinien aus der ISO 9241-171. Allerdings: auch wenn die Richtlinien der WCAG 2.0 technologieunabhängig formuliert sind und damit prinzipiell auch für andere Softwareprodukte als Webanwendungen gültig sind, sind die WCAG 2.0 kaum geeignet um die Barrierefreiheit von Softwareprodukten allgemein zu überprüfen. Für Nicht-Webanwendungen geht der entscheidende Vorteil der WCAG gegenüber den ISO-Richtlinien verloren: für eine Überprüfung der Barrierefreiheit von beispielsweise E-Mail-Client-Programmen oder Office-Produkten gemäß WCAG 2.0 liegen keine Hinweise auf Umsetzung oder Überprüfbarkeit vor. Die Richtlinien sind geeignet für Konformitätserklärungen von Entwicklern webbasierter Produkte gemäß der WCAG 2.0. Die Technikdokumente zur WCAG 2.0 liefern Softwareentwicklern Hinweise für die Umsetzung von Barrierefreiheit für Webanwendungen und Anhaltspunkte für die Umsetzung von Barrierefreiheit anderer Softwareprodukte. Darüber hinaus liefern diese Dokumente Anhaltspunkte für Anleitungen zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webanwendungen.

Die wesentlich kompakter formulierten IBM-Richtlinien für Software-Entwickler richten sich ebenfalls an „allgemeine Software-Produkte und Applikationen, die über eine Benutzerschnittstelle verfügen“. Ähnlich der WCAG 2.0 wird jede der 17 Richtlinien begründet und es wird versucht zu jeder dieser Richtlinien minimal erforderliche Techniken anzugeben. Teilweise werden diese Techniken durch Beispiele erläutert. Für einige Checkpunkte werden zusätzlich bestimmte Techniken empfohlen. Für jede der Richtlinien wird eine Vorgehensweise zum Testen vorgeschlagen. Teilweise wird hierbei unterschiedliches Vorgehen für Windows-, Unix- und Macintosh-Umgebungen berücksichtigt.

Die Richtlinien aus der Software-Checkliste von IBM stellen damit die einzigen der drei genannten Richtlinien dar, welche für Desktopanwendungen (die nicht X/HTML-basiert sind) nicht nur Richtlinien, sondern auch Umsetzungsempfehlungen und Testprozeduren beinhalten.

 

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