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AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006]

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  1. AbI-Empfehlung zur Durchführung eines BITV Kurztests [Fassung von August 2006] (angezeigt)
  2. Vorwort
  3. Ziel des BITV Kurztests
  4. Rahmenbedingungen für den BITV Kurztest
  5. Seitenauswahl für den BITV Kurztest
  6. Prüfschritte für den BITV Kurztest
  7. Testdokumentation
  8. Danksagung
  9. Verweise

Logo, Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik

Der BITV Kurztest wird durchgeführt, wenn die im Vorprüfungstest aufgeführten Barrieren der Seite beseitigt worden sind, und die Betreiber der Seite sich intensiver mit dem Thema "Barrierefreies Webdesign" und der BITV beschäftigt haben. Hierbei wird nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten betrachtet, die jedoch im Gegensatz zum Vorprüfungstest einem vollständigen BITV Test unterzogen wird. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen. Die Durchführung eines BITV Kurztests ist nicht zur Vergabe eines Siegels für barrierefreie Angebote geeignet.

Stand: 26. August 2004

 

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