Die gesamte Funktionalität des Inhalts muss über eine Tastaturschnittstelle bedient werden können, ohne dass bestimmte Zeitvorgaben für die einzelnen Tastenanschläge einzuhalten sind. Dies gilt nicht, wenn die zugrundeliegende Funktion Eingaben verlangt, die nicht nur von den Endpunkten, sondern auch vom Verlauf der Benutzerbewegung abhängen.
In den WCAG 2.0 sind die Ausnahmen näher erläutert (vgl. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, Richtlinie 2.1):
Anmerkung 1: Diese Ausnahme bezieht sich auf die zugrundeliegende Funktion und nicht auf die Eingabetechnik. Zum Beispiel: Wenn man Handschrift benutzt, um Text einzugeben, dann verlangt die Eingabetechnik (Handschrift) Pfad-abhängige Eingaben, die zugrunde liegende Funktion (Texteingabe) verlangt dies aber nicht.
Anmerkung 2: Es ist nicht verboten, noch sollte es Sie davon abhalten, eine Maus-Eingabe oder andere Eingabemethoden zusätzlich zur Tastaturbedienung zur Verfügung zu stellen.
Dieses Prüfkriterium bedeutet nicht, dass Anwendungen direkt eine Tastatur oder ein „Keyboard Interface“ unterstützen müssen. Es bedeutet auch nicht, dass Anwendungen eine Bildschirmtastatur bereit stellen müssen. Das der Anwendung zugrunde liegende Betriebssystem kann eingabegerätunabhängige Eingabedienste für Anwendungen bereit stellen, die eine Bedienung über eine Tastatur ermöglichen. Software, welche die Bedienung von solchen vom Betriebssystem bereit gestellten Eingabediensten unterstützt, wäre im Sinne des Prüfkriterium durch eine Tastatur bedienbar und würde diesen Prüfschritt erfüllen.
Seite 15 von 27 Alle Seiten