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Brotkrümmelpfad
Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
BITV 2.0 Anlage 2
BITV-Text: Auf der Startseite des Internet- oder Intranetangebotes einer Behörde im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind gemäß Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- Informationen zum Inhalt,
- Hinweise zur Navigation sowie
- Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache.
Prüfanweisung zur Anlage 2 (bei Inter- oder Intranetseiten)
- Rufen Sie die zu prüfenden Seiten im Firefox auf.
- Überprüfen Sie, ob Angebote in Leichter Sprache und in Gebärdensprache vorliegen.
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