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Brotkrümmelpfad

Anlage 1 BITV 2.0

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  1. Anlage 1 BITV 2.0
  2. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit
  3. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.1
  4. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  5. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.3
  6. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4
  7. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  8. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  9. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  10. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  11. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  12. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit , Anforderung 3.2
  13. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
  14. Priorität I, Prinzip 4 Robustheit
  15. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  16. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4 (angezeigt)
  17. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  18. Priorität II , Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  19. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  20. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  21. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  22. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.2
  23. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
Anforderung 1.4

Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.

Bedingungen
1.4.6 Kontrast

Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 7 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,

1.4.7 Hintergrundgeräusche

Aufgezeichnete Audio-Inhalte, die im Vordergrund Sprache enthalten, haben keine oder abschaltbare Hintergrundgeräusche. Hintergrundgeräusche sind mindestens 20 Dezibel leiser als die sprachlichen Inhalte im Vordergrund, sofern es sich nicht um nur gelegentliche Toneffekte handelt, die ein oder zwei Sekunden dauern. Audio-Inhalte, die ein Audio-CAPTCHA oder Audio-Logo sind, sowie Audio-Inhalte, bei denen es vorrangig um den musikalischen Ausdruck geht, sind hiervon ausgenommen.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.7

1.4.8 Visuelle Präsentation

Bei der visuellen Präsentation von Textblöcken sind Mechanismen verfügbar, die Folgendes ermöglichen:

1.4.9 Schriftgrafiken

Schriftgrafiken werden ausschließlich zur Dekoration verwendet oder in Fällen, in denen eine bestimmte Textpräsentation eine wesentliche Voraussetzung für die Vermittlung der Informationen ist.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.9

 

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