Hier finden Sie Kontaktdaten und Adressen der Ansprechpartner für Barrierefreiheit und Universelles Design für die Informationstechnik in ausgewählten Themenschwerpunkten.
Die wichtigsten Informationen in Webangeboten des Bundes müssen in Leichter Sprache verfügbar sein. Dazu gehören Informationen zum Anbieter und zur Kontaktaufnahme. Die Kriterien, die die Texte in Leichter Sprache erfüllen müssen, sind in Anlage 2 Teil 2 der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 festgelegt. Die Texte können von den Ministerien selbst in Leichter Sprache geschrieben werden oder von Übersetzungsbüros erstellt werden.
Webangebote des Bundes müssen die wichtigsten Informationen zum Anbieter und zur Kontaktaufnahme in Deutscher Gebärdensprache anbieten. Die Kriterien, die die Videos erfüllen müssen, sind in Anlage 2 Teil 1 der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0 festgelegt. Die Videos können von den Ministerien selbst erstellt werden oder von Firmen oder anderen Anbietern wie Hochschulen, die diese Dienstleistungen anbieten.